Eine indexgebundene Anpassung ist eine Form der Wertsicherungsklausel, bei der der Preis oder die Zahlung in einem Vertrag regelmäßig an einen bestimmten Index gekoppelt wird. Dieser Index spiegelt oft die allgemeine Inflation oder Preisentwicklung wider und stellt sicher, dass die vertraglich festgelegten Beträge ihren realen Wert behalten.
Im Rahmen der indexgebundenen Anpassung wird eine Zahlung, wie z.B. eine Miete, ein Kaufpreis oder eine Gebühr, in regelmäßigen Abständen (z.B. jährlich) an den Verbraucherpreisindex (VPI) oder einen anderen relevanten Index angepasst. Steigt der Index, erhöht sich auch der Betrag, den der Schuldner zahlen muss. Sinkt der Index, kann sich der zu zahlende Betrag verringern.
Die indexgebundene Anpassung stellt sicher, dass der Vertrag auch in Zeiten wirtschaftlicher Veränderungen, wie Inflation, fair bleibt und die ursprüngliche Vereinbarung nicht durch Preissteigerungen entwertet wird.