Das Gebäude ist noch nicht fertig gestellt. Kann ich trotzdem einen Vertrag mit Otovo abschließen?

Ja, Sie können einen Vertrag mit Otovo abschließen, auch wenn das Gebäude noch nicht vollständig fertiggestellt ist.

Allerdings muss das Gebäude innerhalb von drei Monaten nach Unterzeichnung des Vertrags installationsbereit sein. Das bedeutet, dass sowohl die baulichen als auch die elektrischen Voraussetzungen für die Installation der Solaranlage bis zu diesem Zeitpunkt erfüllt sein müssen.

Dazu gehört, dass der Elektroanschluss vorhanden und betriebsbereit ist, sodass die PV-Anlage korrekt an das Stromnetz angeschlossen werden kann. Nur wenn diese Voraussetzungen gegeben sind, kann die Installation ohne Verzögerungen und Komplikationen durchgeführt werden.